Gewerbeanmeldung
Gewerbeanmeldung
Der Gewerbeschein berechtigt Sie zur Ausübung eines Gewerbes. Ohne diesen können Sie keine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Seit 1. August 2002 gilt die neue Gewerbeordnung. Der große Vorteil, der Handel wurde dadurch zum freien Gewerbe, d.h. es sind keine Befähigungsnachweise mehr notwendig Unternehmensgründer und Betriebsnachfolger können von einer Reihe von Gebühren und Abgaben, die im Zuge der Gründung/Übernahme anfallen, befreit werden. Personen oder Gesellschaften, die einen Betrieb durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen Struktur neu eröffnen, wobei sich der Betriebsinhaber in den letzten 15 Jahren vor der Neugründung nicht in einer vergleichbaren Branche betrieblich betätigt hat.Voraussetzung ist immer eine vorherige Beratung, die wir Ihnen gerne anbieten.

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